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Theodosius I., der Große
(Reg. 379 - 395)

Theodosius I., der Große

Als Sohn eines der erfolgreichsten Feldherren seiner Zeit hatte der in Spanien geborene Theodosius bereits in jungen Jahren Verdienste im militärischen Bereich erworben. Im Stab seines Vaters kämpfte er erfolgreich in Britannien und gegen die Alamannen, er selber errang Siege gegen die Sarmaten. Nach dem Tode von Kaiser Valens 378 benötigte das Reich einen gestandenen Feldherren, um die Donaufront zu sichern. Die beiden regierenden Augusti Gratianus und Valentinianus II. Waren wegen ihres jugendlichen Alters von 20 bzw. 7 Jahren dringend auf Hilfe angewiesen.

Theodosius I., der Große

Theodosius errang als Heermeister beachtliche Anfangserfolge und wurde daraufhin am 19. Januar 379 von Kaiser Gratianus in Sirmium (Sremska Mitrovica in Serbien) zum Augustus erhoben. Er hieß jetzt DOMINVS NOSTER FLAVIVS THEODOSIVS PIVS FIDELIS AVGVSTVS, VICTOR ET TRIVMPHATOR SEMPER AVGVSTVS (Unser Herr Flavius Theodosius, der fromme und glückliche Herrscher, Sieger und Triumphator, Herrscher auf immer).

Theodosius I., der Große

Doch auch Theodosius gelang es nicht, die germanischen Stämme am Überschreiten der Reichsgrenzen zu hindern. Er musste den Westgoten erlauben, sich innerhalb der Reichsgrenzen als Bundesgenossen niederzulassen. Die Goten verpflichteten sich zur Waffenhilfe und stellten Soldaten unter eigenen Heerführern für die römische Armee. Dies war der Beginn der Germanisierung des römischen Heeres und bedeutete den Aufstieg so fähiger Generäle wie Stilicho oder Aetius. Theodosius regierte ungefährdet als Augustus des Ostreiches, während der Westen innenpolitisch keine Ruhe fand. Gratianus wurde 383 Opfer eines Mordanschlags des Usurpators Magnus Maximus.

Theodosius I., der Große

Erst 387, nachdem Valentinianus II. aus Rom geflohen war und die Ostgrenzen durch Frieden mit den Persern gesichert waren, zog Theodosius gegen Maximus, den er erst 388 besiegen konnte. Als der Kaiser zurück in den Osten ging, setzte sein fränkischer Heermeister Arbogast 392 mit dem Rhetoriklehrer Eugenius einen Marionettenkaiser ein. Zwei Jahre später räumte Theodosius auch diese Widersacher aus dem Weg. Doch nur vier Monate später, am 17. Januar 395, starb er selbst, der letzte Kaiser, der das römische Reich alleine regiert hatte. Seine beiden Söhne Arcadius und Honorius vertraute er auf dem Sterbelager der Obhut seines Generals Stilicho an, jedoch entfremdeten sich die Brüder unter dem Einfluss ihrer verschiedenen Berater bald und machten den östlichen und westlichen Reichsteil zu unabhängigen Staaten. Das Todesjahr des Theodosius markiert die Trennung von Westrom und Ostrom.

Theodosius I., der Große

Bereits im 5. Jahrhundert wurde Theodosius als der Große bezeichnet. Diesen Ehrennamen erhielt er allein wegen seiner aktiven Religionspolitik für die christliche Lehre. Im zweiten ökumenischen Konzil 381 wurde unter Führung des Kaisers das Dogma der Wesensgleichheit von Gottvater und Gottsohn verkündet, welches unter dem Druck des Staates alle christlichen Sekten anzuerkennen hatten und das die Kirche endlich einte. Weiterhin erließ der Herrscher Gesetze gegen Häretiker, verbot Ehen zwischen Christen und Juden, untersagte den Besuch heidnischer Opfer und Tempel. Am 16. Juni 391 erließ er das Verbot heidnischer Kulte. So wurde innerhalb weniger Jahrzehnte nach Constantin dem Großen, der sich als erster römischer Kaiser hatte taufen lassen, das Christentum durch Theodosius zur Staatsreligion.

Zur Münzgeschichte: Die Masse der unter Theodosius geprägten Münzen bestand aus Bronzen unterschiedlicher Größe. Die antiken Bezeichnungen für diese Prägungen sind uns nicht bekannt. Es herrschte keine Vielfalt in der Typenauswahl, denn die Münzen wurden zu jener Zeit kaum noch als Propagandaträger eingesetzt, sondern dienten als reines Zahlungsmittel. Bronzemünzen des Theodosius zeigen erstmals über dem Haupt die Hand Gottes mit einem Diadem, Zeichen der Verbundenheit von Kaiser und christlicher Kirche. Portraits in Uniform mit Helm, Schwert und Schild verdeutlichen den militärischen Aspekt des Herrschertums.